Anstellung

Anstellung

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An|stel|lung ['anʃtɛlʊŋ], die; -, -en:
a) das Aufnehmen in ein Arbeitsverhältnis; das Anstellen:
die Anstellung weiterer Mitarbeiterinnen.
b) Arbeitsplatz (2):
eine feste Anstellung haben, suchen.
Syn.: Arbeit, Job (ugs.), Position, Posten, Stelle, Stellung, Tätigkeit.

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Ạn|stel|lung 〈f. 20
1. Amts-, Dienstübertragung
2. Posten, Amt, Stelle

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Ạn|stel|lung, die; -, -en:
a) das Anstellen (3 a); Einstellung:
die A. weiterer Mitarbeiter;
b) Stellung:
eine feste A. [in einer Schneiderei] finden.

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Anstellung,
 
allgemein die Übertragung eines Amtes oder Dienstes im öffentlichen oder privaten Bereich (Angestellte), im Beamtenrecht eine Ernennung unter gleichzeitiger erster Verleihung eines Amtes durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Die Anstellung unterscheidet sich von der Einstellung dadurch, dass letztere nur die Begründung eines Beamtenverhältnisses bedeutet, ohne von der Verleihung eines bestimmten Amtes begleitet zu sein. So ist der Beamte auf Widerruf, z. B. ein Referendar, nur eingestellt, nicht aber angestellt. Die Voraussetzungen (Planstelle, Probezeit u. a.) der Anstellung richten sich nach den Laufbahnverordnungen des Bundes und der Länder. Sie soll nur im Eingangsamt einer Laufbahn erfolgen.

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Ạn|stel|lung, die; -, -en: a) das Anstellen (3 a), Einstellung: die A. weiterer Mitarbeiter; Ein Glücksfall war ... die A. in einer Änderungsschneiderei (Kühn, Zeit 336); b) Stellung: eine [feste] A. finden; er hat jetzt eine A. in einem Auktionshaus (Bergengruen, Rittmeisterin 393).

Universal-Lexikon. 2012.

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